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Ein digitales Contract-Management-System beschleunigt Geschäftsprozesse

Vom Einkauf über die Rechtsabteilung bis hin zu verschiedenen Fachabteilungen – für den Unternehmenserfolg ist es entscheidend, jederzeit den Überblick zu behalten. Verträge spielen hierbei eine zentrale Rolle. Und hier beginnt die Herausforderung, denn ein wesentlicher Bestandteil von Verträgen sind Fristen. Bei der Vielzahl an täglichen Informationen gilt es, diese nicht aus den Augen zu verlieren – und das ist leichter gesagt als getan.

Hinzu kommen steigende Compliance- und Revisionsanforderungen oder die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Stichwort: rechtskonforme und sichere Aufbewahrung.

Letztlich geht es auch um eine effiziente Nutzung der in den Verträgen enthaltenen Informationen, die bei Nachfragen schnell gefunden werden müssen – denn hiervon profitiert das gesamte Unternehmen. Allerdings stellt sich die Frage, wie eine effiziente Auffindbarkeit der Informationen zu bewerkstelligen ist?

ELO ECM für Contract-Management

Verträge als wesentlicher Bestandteil von modernem Informationsmanagement

Mit einem digitalen Contract-Management-System (Vertragsmanagement-System) können Sie gelassen auf die zuvor genannten Herausforderungen blicken. Die Lösung liegt in der Digitalisierung Ihrer Geschäftsprozesse (und damit auch Ihrer Verträge). Ist das Contract-Management zudem mit einem System für Enterprise-Content-Management (ECM) verbunden, sind schon einmal sehr gute Voraussetzungen hierfür geschaffen.

Whitepaper „Digitale Verwaltung von Verträgen“

Sie möchten Ihre Verträge digital verwalten? Erfahren Sie in unserem Whitepaper, worauf Sie bei der Auswahl einer Software zur Digitalisierung von Unternehmensprozessen achten sollten.

Was macht eigentlich ein System für Enterprise-Content-Management?

Enterprise-Content-Management umfasst alle Technologien, Methoden und Werkzeuge, um sämtliche Informationen eines Unternehmens (Dokumente, Daten, Bilder, Videos etc.) digital zu erfassen, zu speichern und effizient zu verwalten.

Die Vorteile von digitalem Contract-Management in Kombination mit ECM

Datenerfassung

Verträge mit allen dazugehörenden Informationen digital erfassen. Von A wie Arbeitsvertrag bis Z wie Zweckerklärung – sämtliche Vertragstypen können digital abgebildet werden.

Archivierung

Verträge werden zentral und rechtskonform in einer digitalen Vertragsakte abgespeichert. Durch im Vorfeld definierte Zugriffsrechte wird zudem die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sichergestellt.

Automatisierung

Automatisch erstellte Strukturen in der Vertragsakte sorgen für eine bessere Organisation. So ermöglichenfortlaufend generierte Vertragsnummern eine eindeutige Identifizierung der Verträge.

Collaboration

Nachrichtenströme (Feeds) direkt an den Verträgen erleichtern die Nachvollziehbarkeit bei Änderungen. Vertragsabschlüsse oder Verhandlungen können so um wichtige Informationen ergänzt werden.

Visualisierung

Dashboards ermöglichen eine verbesserte Auskunftsfähigkeit, bspw. über Verträge mit kritischen Fristen. So lassen sich Vertragslaufzeiten anhand von farbigen Balken darstellen, wodurch die Informationserfassung beschleunigt wird.

Auffindbarkeit

Verträge mittels schneller Suchfunktion im Handumdrehen auffinden. Dies umfasst nicht nur die Suche nach Verträgen mit eindeutigen Merkmalen wie einer ID, sondern umfasst auch „grobe“ Suchanfragen anhand von Stichwörtern.

Signaturen

Verträge und andere wichtige Dokumente digital unterschreiben oder unterschreiben lassen – mit einer digitalen Signatur gehört das lästige Ausdrucken, Unterschreiben, Einscannen und erneute Ablegen eines Vertrags der Vergangenheit an.

Rechtssicherheit

Mit einem Klauselmanagement lassen sich bei Bedarf zusätzliche Klauseln (Textbausteine) hinzufügen, die nicht in den Standardvorlagen enthalten sind. Diese können von der Rechtsabteilung im Vorfeld erstellt und gepflegt werden.

Erfahren Sie mehr über den Nutzen und die Vorteile eines Enterprise-Content-Management-Systems.

Podcast „Vertragsmanagement als Gamechanger?”

Wie behalte ich den Überblick im Vertragsdschungel? Lohnt es sich, Verträge zu digitalisieren und auf ein einheitliches Vertragsmanagement zu setzen? Diese Fragen beantworten wir im Digitalisierungs-Podcast ELOtalk.

Allianz MTV Stuttgart setzt auf digitales Vertragsmanagement

„Die intuitive Bedienung der ELO Lösung insgesamt hat uns schnell überzeugt – auch dass es für das digitale Vertragsmanagement und den Personalbereich maßgeschneiderte Business Solutions gibt, die in Nullkommanichts implementiert waren.“

Aurel Irion, Geschäftsführer, stuttgart indoors GmbH

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Vertragsmanagement

Das digitale Vertragsmanagement ist ein Prozess, der alle Schritte von der Vertragserstellung bis zur Unterzeichnung mit einer elektronischen Signatur umfasst.

Mit einem Vertragscontrolling kann der Anwender durch bestimmte Maßnahmen sämtlich Risiken, die bei laufenden Verträgen entstehen, messen und bewerten. In einem Dashboard werden alle Verträge überwacht, Fristen übersichtlich mittels einer Zeitleiste dargestellt und sogar Wechselkurse in Ihren Zahlungsplänen berücksichtigt.

Eine Vertragsmanagement-Software verknüpft die Vertragsdaten mit den Systemen und Prozessen, die sie verbindet. Das heißt, sobald ein Vertrag abgeschlossen ist, können die angebundenen Systeme auf die Daten zugreifen und diese übermitteln. Darüber hinaus können abteilungsspezifische Anforderungen vorkonfiguriert werden, das spart Zeit und Arbeit.

Das bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen der Textform (§ 126b BGB) und der Schriftform (§ 126 BGB).

Wenn das Gesetz die Textform vorschreibt, sind Verträge auch mit einer gescannten Unterschrift gültig.

Die Anforderungen werden jedoch strenger, wenn das Gesetz die Schriftform verlangt. In diesem Fall reicht weder eine E-Mail noch eine eingescannte Unterschrift aus. Der Vertrag muss eigenhändig unterschrieben werden und schließt jede mechanische Vervielfältigung, einschließlich Scans, aus. Grundsätzlich kann die Schriftform nach § 126 III BGB durch die elektronische Form ersetzt werden. Allerdings verlangt die elektronische Form gemäß § 126a I BGB eine qualifizierte elektronische Signatur. Das heißt, dass eine einfache eingescannte Unterschrift wie bei der Textform nicht gültig ist.  

Digital unterschriebene Verträge können grundsätzlich rechtsgültig sein. Bei einigen Vertragstypen hat der Gesetzgeber jedoch die elektronische Form explizit ausgeschlossen. In diesen Fällen ist nur eine handschriftliche Unterschrift rechtsgültig. Ebenfalls ist zu beachten, dass es unterschiedliche Formen der digitalen Unterschrift gibt.

Nach der EU-Verordnung Nr. 910/2014 (eIDAS Verordnung) gibt es drei Stufen von elektronischen Signaturen: die einfache elektronische Signatur, die fortgeschrittene elektronische Signatur und die qualifizierte elektronische Signatur. Als elektronische Form kann nur die qualifizierte elektronische Signatur nach §§ 126, 126a BGB die Schriftform ersetzen, da sie die Authentizität in besonderem Maße sicherstellt und daher schriftformwahrend (Art. 25 II eIDAS-VO, § 126a I BGB) ist. 

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